Jedes Jahr werden Regelungen und Gesetze verändert, doch welche sind für die Medienbranche relevant? Wir haben mal die wichtigsten Neuerungen, die in unserer Medienindustrie wichtig sind, zusammengestellt.

 

Für Produktionsfirmen positiv

Die sogenannten Geringwertigen Wirtschaftsgüter, also alle Gerätekäufe etc. die maximal 400 Euro gekostet haben, konnten sofort für das Wirtschaftsjahr abgesetzt werden. Alles darüber konnte nur auf Jahre verteilt per Abschreibung abgesetzt werden. Dieser Betrag wird ab sofort auf 800 Euro Netto angehoben.

 

Abgabe der Steuererklärung. Bisher mussten Firmen, die ihre Steuererklärung ohne Steuerberater selbst gemacht haben, diese bis Ende Mai abgeben. Diese Frist wird auf Juli verlängert, allerdings gilt sie noch nicht für die Steuer 2017!

 

Beim Bezahlen von Internetbestellungen mit gängigen Kreditkarten dürfen die Händler keine Sondergebühren mehr verlangen. Ab Mitte Januar muss diese neue Richtlinie der EU umgesetzt werden.

 

Für die Arbeitnehmer nachteilig

Die Beitragsbemessungsgrenzen werden leicht angehoben. Das ist wichtig, wenn man bei einer Filmproduktion Angestellte hat. Da diese bei normal budgetierten Filmen erfahrungsgemäß mehr verdienen als Angestellte, die das ganze Jahr durchgängig beschäftigt sind, haben diese Grenzen durchaus ihre Bedeutung.

 

So wird die Bemessungsgrenze, also der Betrag bis zu der Prozentual vom Gehalt Rentenversicherung gezahlt werden muss, auf monatlich 6500 Euro in West,- und auf 5800 Euro in Ostdeutschland angehoben. Bei der Krankenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 4425 Euro pro Monat.

 

Als Vorteil verkauft werden soll die Senkung der Beiträge zur Rentenversicherung. Klingt erstmal gut, aber es sind lächerliche 0,1 % oder bei 3000,-  € gerade 1,50 € Ersparnis im Monat

 

Technik: Tod der Halogenlampen

Viele erinnern sich noch gut daran, als die EU per Gesetz die Glühbirne verboten hat und man auf dämliche Energiesparbirnen mit Quecksilber umsteigen sollte. LED Leuchten waren damals noch gar nicht leistungsstark genug. Oder auf Halogenbirnchen die in Gehäuse von Glühbirnen eingearbeitet waren. Damit soll ab Mitte 2018 Schluss sein, dann werden Halogenbirnen per EU-Verordnung 2009/244/EG verboten.

 

Das wird in der Filmbranche unangenehm für alle, die mit Halogen Filmscheinwerfern wie die Redheads von Ianero etc. arbeiten. Vielleicht lohnt es sich die 800 Watt Stabbrenner auf Vorrat zu kaufen. Auch viele kleine Headlights für Videokameras, die mit Halogenbrennern betrieben wurden, oder Projektionsbirnen von analogen, kleineren Film,- oder Diaprojektoren stehen möglicherweise ebenfalls vor dem Aus.

 

Streaming & Co

Bei Online-Video,- oder Musikdiensten fällt ab 20.3.2018 das Geoblocking weg. Damit kann man sein Abo auch im EU-Ausland nutzen, ohne dass dafür zusätzliche Gebühren gezahlt werden müssen. 

 

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (was für ein Name!) verpflichtet große Online Portale dazu, "offensichtlich" rechtswidrige Inhalte innerhalb eines Tages zu entfernen. Dieses, übrigens weltweit strengste Gesetz gegen "Hate Speech", Nazi Propaganda, Haßkommentare etc. wird zum Jahresbeginn scharf geschaltet. Den Anbietern wie Youtube, Vimeo, Flickr, Facebook, Twitter & Co drohen Strafen bei Missachtung. Das ist einerseits gut, andererseits aber auch eine kaum zu überwachende und wenig durchdachte Regelung. Denn darüber, was "offensichtlich" rechtswidrig sei, entscheiden die Konzerne selber, was zu einer Art Vorzensur und vorauseilendem Gehorsam führen kann.

 

Tatsächlich sind die Plattformen auch vorher schon verpflichtet gewesen, bei eingehenden Hinweisen illegale Inhalte zu löschen, doch wenn sie es nicht taten, blieb dies folgenlos. Nun drohen empfindliche Geldstrafen von bis zu 50 Millionen Euro. Es geht dem Gesetzgeber also eher darum, die Rechte der User zu stärken.