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Produzent Pleite 50000

 

Klingt gut, bei einem Kinofilm an den Gewinnen beteiligt zu sein. Warum findet das in der Realität so gut wie nie statt? Man liest immer wieder mal davon, dass Kreative am Erfolg eines Kinofilms beteiligt werden können. In der Realität allerdings liegt die Auszahlung solcher Gewinnbeteiligung oft genauso im Reich der Fiktion wie die Filmstory selbst, an der die Beteiligten mitgewirkt haben.

Zunächst muss man sich vor Augen halten, dass die allerwenigsten Kreativen so etwas überhaupt in ihren Verträgen durchsetzen können. Sie schaffen es meist nur, weil sie entweder sehr prominent sind und durch ihren Bekanntheitsgrad voraussichtlich auch zum Erfolg des Filmes beitragen oder weil sie bewusst auf einen Teil ihrer Gage verzichten um den Film überhaupt erst möglich zu machen.

Auf jeden Fall steht dahinter die Hoffnung, später im Erfolgsfall des Filmes eine zusätzliche Vergütung zu erhalten. Doch wie sieht es damit aus, wie realistisch ist das überhaupt in einem Europa, wo die wenigsten Filme wirklich kommerziell erfolgreich im Kino sind. Einer Kinolandschaft wo ein großerTeil der Einnahmen bei Verleihern und Kinos landen und die Produzenten gar nicht viel zum Verteilen übrig behalten?

 

Europa ist anders

Gewinnbeteiligungen werden wesentlich öfter in den USA vereinbart, das hat nicht zuletzt auch mit den anderen Produktionsbedingungen zu tun. Der Autor dieses Artikels hatte vor Jahren auf dem New York Hamptons Filmfestival auf einem Panel mit Steven Soderbergh über Independent Filmmaking diskutiert und Soderbergh konnte es fast nicht glauben, dass in Deutschland und vielen europäischen Ländern der Staat über die Filmförderung in Filme investiert. Die Strukturen der Filmindustrie sind in Europa ganz anders.

Während in den USA häufig private Investoren Filme finanzieren und Gewinnbeteiligungen systembedingt erwarten, finanzieren sich die Filme hierzulande durch Institutionen wie das Fernsehen und Filmförderungen welche keine Gewinnbeteiligung erwarten. Dafür aber erwarten diese Rückzahlungen bzw. Rechte (TV,Streaming etc.) Damit sind eigentlich schon die meisten Beteiligungsrechte vergeben, es bleibt nicht viel übrig um es an Regisseure oder Schauspieler zu vergeben. Außerdem ist der Kinomarkt ja viel kleiner, es werden niemals solche Summen eingespielt wie in den USA.

Die Verbände und Organisationen bis hin zu den Gewerkschaften haben in Deutschland, Österreich und der Schweiz relativ wenig Macht um für ihre Mitglieder Gewinnbeteiligungen zu etablieren. Das liegt auch an den Tarifverträgen, in denen feste Tarifgagen oder buy-out-Vereinbarungen getroffen werden. Hierzulande treten Kreative ihre Leistung und Rechte pauschal gegen die vereinbarte Honorierung ab. Zu den wenigen Regisseuren, die in Europa Gewinnbeteiligungen durchsetzen konnten, gehören Luc Besson, Pedro Almodóvar oder Til Schweiger.

Europäische Filme haben meist viel kleinere Budgets als US-Produktionen. Dadurch muss mit engen Etats gearbeitet werden, nicht selten müssen Produzenten überziehen und das geht oft auf Kosten ihrer eigenen Gewinne. Auch deshalb möchten Produzenten keine Gewinnanteile vertraglich zusichern, die ihre eigenen Chancen auf Rückflüsse verringern.

Selbst wenn sie in seltenen Ausnahmefällen kleine Gewinnbeteiligungen zusichern, heißt das noch lange nicht, dass daraus auch irgendwann Zahlungen werden. Das hat auch mit einer gewissen Rangfolge zu tun, mit der Rückflüsse verteilt werden. Hier gilt nämlich eine klare Rückflusslogik. In den sogenannten Recoupment Schedules, das sind Listen, welche die Reihenfolge festlegen, wie Gelder zurückgezahlt werden, stehen Banken, Filmförderungen und Fernsehsender weit vor den Kreativen. Erst wenn all diese Positionen finanziell bedient worden sind, spricht man von Produzentengewinnen. Und nur auf diese können Kreative in seltenen Fällen Gewinnbeteiligungen vertraglich erhalten. Und selbst dann gibt es in der Produktionslandschaft zahlreiche Abrechnungstricks, um die Gewinne optisch verschwinden zu lassen. Gewinnbeteiligungen werden auf diese Weise selten auch real ausgezahlt.

 

Hollywood Accounting

Wie schon erwähnt, werden Gewinnbeiligungen auch wegen allerlei Rechentricks in der Buchhaltung nicht ausbezahlt, eine intransparente Praxis die man auch als "Hollywood Accounting" bezeichnet. Damit sind Methoden gemeint, wie es Hollywood-Studios schaffen, selbst bei Blockbustern die Rückflüsse so zu schmälern, dass kaum bis keine "Gewinne" übrig bleiben. Man kennt das von globalen Großkonzernen aus anderen Wirtschaftsbereichen, die alles daran setzen, gegenüber den Finanzbehörden möglichst ohne Gewinne dazustehen.

Mit welchen Methoden arbeitet das Hollywood-Accounting? Nun dafür ist es immer hilfreich, komplexe Firmenstrukturen aufzubauen mit Tochter,- und Partnerfirmen, die sich gegenseitig Rechnungen stellen können. Diese stellen dann dem Mutterkonzern exorbitant hohe Kosten in Rechnung.

Kosten für Verleih, Marketing, Produktion, Rechteverwaltung – die Kosten werden fiktiv hochgerechnet, künstlich aufgebläht wodurch der eigentliche Gewinn gegen Null tendiert oder zumindest massiv verringert wird. Eine Kontrolle der tatsächlichen Ausgaben ist praktisch unmöglich. Das Ergebnis ist, dass selbst erfolgreiche Filme die Gewinnzone, den sogenannten "Break-even“ nie erreichen. Die Studios behaupten sogar, dass Blockbuster rote Zahlen schreiben würden. Selbst Filme wie ""Return of the Jedi (Star Wars VI) welche weltweit Milliarden umsetzten, machten offiziell viele Jahre lang keine Gewinne.

Es gabe einige wenige Fälle, in denen Kreative deswegen vor Gericht gegangen sind. Die bekanntesten Auseinandersetzungen waren: Peter Jackson vs. New Line Cinema (Herr der Ringe)- es gab keine wirkliche Einigung aber ein Zerwürfnis zwischen Jackson und er Produktionsfirma, David Prowse (Darth Vader), Prowse erhielt keine Gewinnbeteiligung, weil laut der Buchhaltung von Lucas Films, alle Star Wars Filme finanziell gesehen angeblich Flops waren..

Dazu trägt auch ein weiterer Trick bei, nämlich die Auslagerung von Teilen der Vermarktungskette wie Merchandising, Home-Video oder Streaming auf andere Firmen. Letztlich bleibt dann in der Produktionsfirma selbst kein oder nur wenig Gewinn übrig, an dem dann die Kreativen, die das in ihren Verträgen stehen haben, beteiligt werden. Denn die Gewinnbeteiligungen beziehen sich stets auf Nettogewionne der Produzenten „Net Profit Deals“, welche Auszahlungen erst nach Abzug aller Kosten vorsehen. Und eben dieses sehr kreative "Abziehen aller Kosten" nennt man "Hollywood Accounting".

Und selbstverständlich bedeutet die Ortsbezeichnug "Hollywood" nicht, dass diese Methoden nicht auch bei uns ihre Anwendung fänden. Schon mal die Firmengeflechte großer heimischer Produktionshäuser genauer angeschaut? Wer Tricks ausschließen will, sollte die Gewinnbeteiligung (so sie denn überhaupt durchsetzbar ist) statt auf Netto-Gewinne auf Bruttoeinnahmen (Gross Profit) vor Abzügen festschreiben lassen. Diese lassen sich transparenter nachverfolgen. Doch die Zahl derer, die so etwas weltweit in ihre Verträge geschrieben bekamen, ist verschwindend klein. Doch wir wollten es an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen...

Letzlich macht die Intransparenz bei Filmfinanzen es fast unmöglich, vertrtaglich vereinbarte Gewinnbeteiligungen an Filmen tatsächlich einzufordern. So bleiben mühsam ausgehandelte Gewinnbeteiligungen häufig reine Placebo-Vereinbarungen. Geld fließt in den wenigsten Fällen.

 

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