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Streaming Seite 4000

 

Antiquiertes Gesetz

In den USA lässt eine Klagewelle gegen Webseiten, die Videos abspielen, aufhorchen. Der Hintergrund ist ein Gesetz aus den Achtzigerjahren, welches findige Anwälte ausgegraben haben, um sich neue Einnahmequellen zu erschließen. Ende der Achtzigerjahre haben die Republikaner unter der Führung von Ronbald Reagan ein Gesetz verabschiedet, welches es Videotheken verbat, persönliche Informationen über ihre Kunden, wie etwa deren  Mietvorgänge, Filmtitel etc. ohne deren Zustimmung an Dritte weiterzugeben. Das Ganze nannte sich "Video Privacy Protection Act" und meinte Jeden, der Videoverleih oder ähnliche Dienste anbiete.

Was damals noch ein individueller Verstoß gegen das Recht auf Privatsphäre war, ist heute im Internet, welches eben "ähnliche Dienste" wie den Verleih von Videokassetten im großen Umfang anbietet, geradezu lächerlich. Damals gab es noch kein Internet,- heute erfasst fast jede Webseite per Tracker oder Cookies persönliche Daten der User und gibt diese Metadaten häufig auch an werbetreibende Dritte weiter. (Movie-College ist da eine der wenigen Ausnahmen). 

Gesetzlich ist für Verstöße gegen diesen Video Privacy Protection Act eine Strafe von 2.500 US-Dollar vorgesehen, dabei sind ein möglicher Strafschadensersatz, Anwalts,- und Gerichtskosten noch gar nicht eingeschlossen. Und genau das kann, nicht nur in den USA, sehr teuer werden.

Die Zahl der Webseiten, auf denen Videos gezeigt werden, geht in die Millionen. Die meisten von ihnen haben keine schriftliche Zustimmung der User, dass sie Metadaten erheben und weitergeben dürfen. Inzwischen fordern Anwaltskanzleien in den USA sogar per Anzeigen im Internet User auf, sich über deren Kanzlei an Sammelklagen zu beteiligen. Stand Oktober 2022 sind bereits 50 Sammelklagen in den USA anhängig,- ein wunderbares Betätigungsfeld für Kanzleien mit schwacher Auslastung.

Dass dies nur deshalb möglich ist, weil ein völlig aus der Zeit gefallenes Gesetz in welchem die Vorstellung, dass es mal ein Internet geben werde, nicht mal ansatzweise vorkommt, hindert die vielen US Gerichte die nun mit diesen Fällen überhäuft werden, nicht daran, zahlreiche Unternehmen, darunter GameStop, CNN oder BuzzFeed in kostspielige Prozesse hineinzuziehen. Während Streaming-Anbieter wie Disney, Netflix oder Amazon per Vertrag mit den Usern genau die Einwilligung für diese Erhebung persönlicher Daten eingeholt haben, fehlen derartige Vereinbarungen bei den allermeisten Webseiten.

Natürlich haben wir kein Recht, auf solche Vorgänge mitleidig herabzublicken. Manche Gesetze und Regelungen gehen auch hierzulande teilweise sogar noch auf mittelalterliche Verfügungen zurück. Man denke nur an die Handwerksprivilegien, die an die Zünfte im Mittelalter erinnern, an das Zölibat, an Besitzverhältnisse riesiger Ländereien aus der Feudalzeit und vieles mehr. Und viele Gesetze rund um Medien stammen auch bei uns aus Zeiten, in denen es kein Internet gab.

Es zeigt einmal mehr, dass technische Entwicklungen so rasant voranschreiten, dass Gesetzgeber deutlich höheres Tempo einlegen und weniger komplexe Änderungsverfahren etablieren müssen, um damit Schritt zu halten. Aktuell ist unklar, ob Millionbeträge auf die beklagten Unternehmen zukommen werden oder ob die Gerichte abwägen, was denn genau mit den privaten Daten gemeint sein könnte.

Ist das der Name und die Telefonnummer oder bereits eine ID-Nummer, durch die man auf den Namen und die Telefonnummer rückschließen kann. Was ist mit dem Microsoft, Google oder Facebook-Konto welches man für das Login auf der Videoseite verknüpft hat? In den USA hat ein Wettlauf begonnen zwischen den Anwälten, die auf die hohen Einnahmen spekulieren und den Medienpolitikern, die diese offensichtliche Gesetzeslücke und Unverhältnismäßigkeit schließen wollen. Noch besteht die Hoffnung, dass einige der Richter erkennen werden, wie weit das Gesetz vom gelebten Alltag im Web entfernt ist.

 

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