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Als Produzent können Sie die Verwertungsrechte an Ihrem produzierten Film an Fernsehanstalten, Filmverleiher, Videovertriebe etc. weiterverkaufen. Allerdings müssen Sie andererseits vorab eine Vielzahl von Rechten diverser Kreativer, die den Film mitgestaltet haben, erwerben. Vor allem sollten Sie wachsam sein, wenn Leistungen Dritter, auch in Ausschnitten, bewusst oder zufällig in ihrem Film auftauchen. Die meisten Irrtümer tauchen allerdings bei der Verwertung von Drittrechten auf. Gemeint sind Fernsehausschnitte, Hörfunkmitschnitte, gesungene Lieder etc.

Besonders häufig begegnen einem Nachlässigkeiten in diesem Zusammenhang bei Amateurfilmen; aber man möchte nicht glauben, wieviel Unbedarftheit in dieser Hinsicht selbst manche Filmhochschul-Absolventen mitbringen. Dies kann für den Produzenten äußerst schmerzliche und kostenintensive Folgen haben! Nachträgliche Forderungen von Rechteinhabern sind nicht selten ruinös.

Irrtum 1

In einer Filmszene läuft im Hintergrund der Fernseher. Die Tatsache, dass während man gedreht hat, dieses Programm ja tatsächlich im Fernsehen lief, wird gerne als Legitimation genommen, dieses einfach mit zu verwenden. Ist aber falsch, man benötigt auf jeden Fall die Rechte an dem gezeigten Programm.

Irrtum 2

Der Produzent kommt an den Drehort. Drei Schauspieler singen in der Szene eine Strophe einer TV-Serien-Titelmelodie aus den 60er Jahren. Irritiert fragt er die Regisseurin: „Hast du die Rechte an der Musik erworben?“ Antwort: „Nein, wieso, die singen das doch selber!“... Dass die der Musik zugrunde liegende Komposition oder der Liedtext mit Sicherheit einen Urheber sowie einen Verlag haben, deren Rechte damit verletzt werden, wurde der Regisseurin während ihrer Ausbildung wohl nie vermittelt.

Irrtum 3

Die Hauptfigur der Geschichte gibt sich literarisch gebildet und zitiert einige Zeilen aus einem unlängst erschienenen Roman. Nun, auch in diesem Fall gibt es einen Urheber und einen Verlag, der die Nutzungsrechte jedweder Art besitzt.

Irrtum 4

Wir drehen auf einem Jahrmarkt. Die Achterbahn lässt die Schauspieler durch die Lüfte sausen, und die letzten Diskothekenhits dröhnen dazu aus den Lautsprechern. „Die Musikrechte hat der Achterbahnbetreiber ja bereits erworben, darum müssen wir uns nicht kümmern“ gehört zu den Lieblingsantworten, die leiderfahrene Produzenten von ihren Regisseuren zu hören bekommen. Dabei muss der Schausteller gar keine Musikrechte erwerben, sondern nur die Verwendung der Gema melden und dafür Gebühren bezahlen.

 

Anders aber der Produzent, der sich fragt, warum für die Dialogteile der Szene beim Aussteigen aus der Achterbahn nicht die Musik vorübergehend abgestellt wurde. So muss er entweder die Musikrechte erwerben, was locker 30.000 DM kosten kann, oder die komplette Szene nachsynchronisieren lassen. Auch nicht ganz billig! Tja, und dann sind da noch die Markenrechte. Darf man die Darsteller im Dialog sagen lassen: „Du siehst aus wie Supermann?“ oder „Der ist reich wie Onkel Dagobert“? Doch das ist schon wieder ein ganz anderes Thema...

Allein an diesen wenigen Beispielen zeigt es sich, dass die frühzeitige Klärung und Berücksichtigung der verschiedenen Nutzungs- und Markenrechte sehr wichtig ist.

 

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