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Wem gehört die Welt, wem gehören die Dinge, welche die Natur hervorbringt, all das, was wir von Kindheit an kennen und lieben? Eigentlich sollte man meinen, dass es so etwas wie ein Gemeingut an visuellen Eindrücken gibt, etwas, das in der ganzen Welt verstanden wird und uns von Kinderbüchern bis zu Filmen und grafischen Abbildungen ein Leben lang begleitet. Etwas das in unserem kollektiven Gedächtnis fest verankert ist und allen Menschen gleichzeitig gehört. Eigentlich.

Es wird immer schwieriger, eigentlich ganz normale Dinge, wie zum Beispiel Äpfel, in stilisierter Form im Bild zu verwenden. Dies muss derzeit der Schweizer Obstverband erfahren, dessen Logo, ein roter Apfel mit einem weißen Schweizerkreuz oben rechts, nach einem Jahrhundert nun in rechtliche Schwierigkeiten gerät, weil ein anderer, deutlich größerer Konzern in den USA, der einen angebissenen Apfel als Logo verwendet,  versucht, dieses Schweizer Firmenlogo verbieten zu lassen. Dabei zielen die juristischen Angriffe aus den USA offenbar nicht auf die Schweizer Nationalflagge, das weiße Kreuz auf rotem Untergrund, sondern auf die Frucht, so als handle es sich bei den Umrissen eines Apfels um eine ureigene Erfindung des Unternehmens.

Filmaustatter kennen das Thema zur Genüge, werden für Fernsehproduktionen, die explizit werbefrei sein müssen, Computer verwendet, müssen sie mit Fantasielogos Produkte umdesignen, damit diese quasi Herstellerneutral im Bild auftauchen können.

 

Markenrechte

Es geht um die Markenrechte im Internet, auf Fotos und in Filmen und erstaunlicherweise gibt es weltweit durchaus IP Behörden, welche auf Drängen der Anwälte einem solchen Markenschutz zustimmen, der so etwas universelles und Jahrtausende vor dem Computerunternehmen existierendes wie den Apfel einem einzelnen Unternehmen zubilligen. So haben Länder wie Japan, der Türkei, Israel und Armenien diesem juristischen Druck bereits nachgegeben. Man könnte ja durchaus verstehen, wenn sich ein Unternehmen das genaue Logo eines angebissenen Apfels mit einem oben seitlich am Stil hängenden Blattes schützen lässt, aber aktuell geht es in der Schweiz darum, einen vollständigen, nicht angebissenen Apfel als Silhuette für das Unternehmen schützen zu lassen, also den Archetyp eines Apfels schlechthin.

Es geht offenbar darum, den Schutz nicht nur für bestimmte Produktkategorien, wie Computer und Smartphones, sondern generell für alle Arten der Verwendung zu sichern. Die zuständige Schweizer Behörde für Markenrecht, das Schweizerische Markenregister (Swissreg) argumentiert damit, dass "generische Bilder von weitverbreiteten Gütern" nicht als Bildmarke geschützt werden können. Der US Konzern hat dagegen Widerspruch eingelegt und versucht die Abbildung der Umrisse eines ganzen Apfels auf alle denkbaren Produktarten durchzusetzen.

Der Schweizer Obstverband steht nicht alleine da, es gibt scheinbar eine Vielzahl von Unternehmen, gegen die der US Konzern vorgeht, weil diese einen Apfel als Logo verwenden. So wurde auch ein in Deutschland verwendetes Radlweg-Logo, bestehend aus einem roten Pfeil in Apfelkontur und einem grünen Blatt, welches 2018 beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert wurde, reklamiert. Der Rhein-Voreifel Tourismus hatte das Logo bereits auf Kleidungsstücken, Fahrradständern, Radkarten, Bannern, Wegweisern etc. verwendet. 

Die Liste der Unternehmen die wegen eines Apfels im Firmenlogo rechtliche Probleme bekamen, ist vermutlich recht lang. Am bekanntesten war sicherlich der Rechtsstreit mit dem Schallplatten-Label der Beatles, Apple-Records welches Jahrzehnte vor dem Computerkonzern bereits existierte.

In den meisten Fällen sollte einem der gesunde Menschenverstand sagen, dass diese Angriffe absurd sind, nur in wenigen Fällen kann man die reklamierte Ähnlichkeit mit dem Computerfirmen-Symbol tatsächlich nachvollziehen. Immer dann, wenn eine Reihe an besonderen Merkmalen zusammenkommen, etwa Größe und Anordnung des Apfelblattes oder gar ein herausgebissenes Stück, all das kann man verstehen. Doch in vielen Fällen sind die Markeneinsprüche willkürlich und werfen die Frage auf, ob sich da nicht Anwälte einfach großzügige Einnahmen generieren wollen.

 

Erkauftes Recht?

Es geht um Definitionsmacht, darum wer die besseren Markenrechtsanwälte hat bzw. diese überhaupt bezahlen kann. Das Problem ist, dass kleinere Unternehmen einfach nicht die finanziellen Ressourcen besitzen, gegen das US Unternehmen jahrelange Prozesse durchzustehen. Deshalb geben viele kleine Firmen einfach auf und verlieren nicht nur die Investitionen in ihr Firmenlogo, sondern müssen auch vielfach all die Produkte, die sie damit gelabelt haben, wegwerfen.

Eine kleine Genugtuung bleibt den Schweizern dennoch,- 2012 konnten die Schweizerischen Bundesbahnen 21 Millionen USD von dem Computerkonzern durch einen Vergleich erhalten, weil sie beweisen konnten, dass dieser das Design der Schweizer Eisenbahnuhr für seine Apple Watch kopiert hatte. Und dabei handelte es um ein tatsächlich von Menschen erdachtes Design und eben nicht den schlichten Umriss eines Naturproduktes.

Dass der Apfel vor tausenden von Jahren von einem US Computerkonzern erfunden wurde, ist hingegen nicht belegt.

 

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