Mit einer Produktion sind zahlreiche Einzelrechte verbunden, welche die Produzenten je nach Bedarf bündeln müssen...
Als Produzent können Sie die Verwertungsrechte an Ihrem produzierten Film an Fernsehanstalten, Filmverleiher, Videovertriebe etc. weiterverkaufen.
Allerdings müssen Sie andererseits vorab eine Vielzahl von Rechten diverser Kreativer, die den Film mitgestaltet haben, erwerben. Vor allem sollten Sie wachsam sein, wenn Leistungen Dritter, auch in Ausschnitten, bewusst oder zufällig in ihrem Film auftauchen.
Die meisten Irrtümer tauchen allerdings bei der Verwertung von Drittrechten auf. Gemeint sind Fernsehausschnitte, Hörfunkmitschnitte, gesungene Lieder etc.
Besonders häufig begegnen einem Nachlässigkeiten in diesem Zusammenhang bei Amateurfilmen; aber man möchte nicht glauben, wieviel Unbedarftheit in dieser Hinsicht selbst manche Filmhochschul-Absolventen mitbringen. Dies kann für den Produzenten äußerst schmerzliche und kostenintensive Folgen haben! Nachträgliche Forderungen von Rechteinhabern sind nicht selten ruinös.
- Irrtum 1
In einer Filmszene läuft im Hintergrund der Fernseher. Die Tatsache, dass während man gedreht hat, dieses Programm ja tatsächlich im Fernsehen lief, wird gerne als Legitimation genommen, dieses einfach mit zu verwenden. Ist aber falsch, man benötigt auf jeden Fall die Rechte an dem gezeigten Programm.
- Irrtum 2
Der Produzent kommt an den Drehort. Drei Schauspieler singen in der Szene eine Strophe einer TV-Serien-Titelmelodie aus den 60er Jahren. Irritiert fragt er die Regisseurin: „Hast du die Rechte an der Musik erworben?“ Antwort: „Nein, wieso, die singen das doch selber!“...
Dass die der Musik zugrunde liegende Komposition oder der Liedtext mit Sicherheit einen Urheber sowie einen Verlag haben, deren Rechte damit verletzt werden, wurde der Regisseurin während ihrer Ausbildung wohl nie vermittelt.
- Irrtum 3
Die Hauptfigur der Geschichte gibt sich literarisch gebildet und zitiert einige Zeilen aus einem unlängst erschienenen Roman. Nun, auch in diesem Fall gibt es einen Urheber und einen Verlag, der die Nutzungsrechte jedweder Art besitzt.
- Irrtum 4
Wir drehen auf einem Jahrmarkt. Die Achterbahn lässt die Schauspieler durch die Lüfte sausen, und die letzten Diskothekenhitsdröhnen dazu aus den Lautsprechern. „Die Musikrechte hat der Achterbahnbetreiber ja bereits erworben, darum müssen wir uns nicht kümmern“ gehört zu den Lieblingsantworten, die leiderfahrene Produzenten von ihren Regisseuren zu hören bekommen. Dabei muss der Schausteller gar keine Musikrechte erwerben, sondern nur die Verwendung der Gema melden und dafür Gebühren bezahlen.Anders aber der Produzent, der sich fragt, warum für die Dialogteile der Szene beim Aussteigen aus der Achterbahn nicht die Musik vorübergehend abgestellt wurde. So muss er entweder die Musikrechte erwerben, was locker 30.000 DM kosten kann, oder die komplette Szene nachsynchronisieren lassen. Auch nicht ganz billig!
Tja, und dann sind da noch die Markenrechte. Darf man die Darsteller im Dialog sagen lassen: „Du siehst aus wie Supermann?“ oder „Der ist reich wie Onkel Dagobert“?
Allein an diesen wenigen Beispielen zeigt es sich, dass die frühzeitige Klärung und Berücksichtigung der verschiedenen Nutzungs- und Markenrechte sehr wichtig ist.
Low-Budget: Mehr Film als Geld
Viele Filme entstehen, obwohl viel zu wenig Geld für die Produktion zur Verfügung steht. Engagement, der Wunsch ein gutes Projekt zu beleben oder oft auch Freundschaft bewegen immer wieder ganze Teams dazu, ohne Bezahlung oder für nur wenig Geld an einem Dreh mitzuwirken.
Um vertraglich zu regeln, dass all diese un(ter)bezahlten Mitarbeiter wenigstens im Falle eines finanziellen Filmerfolges daran Anteil haben, denn dies ist überhaupt nicht selbstverständlich, legt man im Vertrag fest, welcher Betrag auf mögliche Produzenten-Nettogewinne zurückgestellt wird.
Rückstellung ist ein bedingter Verzicht auf Gehalt
Unter der Bedingung des gegebenen Budgets beim Herstellen des Filmes verzichtet man auf einen Teil (z. B. 25 %, 50 %, oder 100 %) der Gage, bekommt das Geld aber nachträglich, falls der Film ein finanzieller Erfolg wird.
Wie groß sind die Chancen, dieses Geld später einmal zu erhalten?
Es ist ein offenes Geheimnis, dass in Deutschland nur wenige Filme und noch weniger Low-Budget-Filme, nachträglich zu finanziellen Erfolgen werden. Jeder, der einen Rückstellungsvertrag unterschreibt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass er/sie die zurückgestellte Gage vielleicht nie erhalten wird. Es gibt auch Beispiele, in denen ein Low-Budget Film sehr erfolgreich war und seinen Regisseur weltbekannt gemacht hat und trotzdem keine nachträglichen Zahlungen erfolgt sind, das Thema ist also schwirig.
Selbst wenn ein Film an der Kinokasse einen gewissen Erfolg hat, verdienen die Kinobetreiber und Filmverleiher nach Abzug der zumeist mächtigen Verleih-Vorkosten (für Kopien, Plakate, Werbung etc.) häufig am meisten. Erst von dem verbleibenden Rest sowie Erlösen aus Lizenzverkäufen kann der Produzent dann die kalkulierten Honorarrückstellungen und Budget-Überschreitungen bezahlen, bevor die Darlehen (an die meisten Filmförderungen) zurückgezahlt werden müssen.
Warum sind Rückstellungsverträge auch für die Mitarbeiter wichtig?
Andererseits bedeutet die vertraglich fixierte Rückstellung auch, dass die Arbeit des Mitarbeiters von Ihrer Bedeutung für das Projekt und auch wirtschaftlich richtig bewertet wird, aber eben das Budget fehlt, um diesen Wert voll auszahlen zu können.
Es gibt in der Branche einige Geschichten, wo derartige Projekte (einige Filmtitel sind sogar ziemlich bekannt) im Nachhinein gut verwertet und verkauft werden konnten und die beim Dreh unbezahlten Mitarbeiter trotzdem kein Geld nachgezahlt bekamen. Mündliche Zusagen sind leider nur selten verbindlich. Deshalb ist ein Rückstellungsvertrag eine sinnvolle Sache, auch für den Produzenten, der seine Glaubwürdigkeit erhalten will.
Fairerweise sollte man vielleicht erwähnen, dass es für viele Produzenten den Begriff unterbezahlt oder unter Tarif (von der Gewerkschaft Verdi mit den Produzentenverbänden und Fernsehanstalten ausgehandelt) gar nicht gibt. Sie zahlen einfach so wenig wie möglich und haben im Gegensatz zum „Low-Budget“-Produzenten mit seinen Rückstellungs-Verträgen nicht einmal ein Bewusstsein für die Höhe der gezahlten Löhne.
Für Seminaristen „Produktion“:
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