• Development-Vertrag

    Projektentwicklung

    Stoffrechte (Basic rights agreement)

    Ein Produzent, der ein Projekt entwickeln und verfilmen möchte, welches auf einer bereits vorhandenen Vorlage basiert (Theaterstück, Roman, Kurzgeschichte, exklusive Geschichte etc.), muss das Recht erwerben, dieses zu verwenden und als Film zu verwerten. Es macht keinen Sinn, ein Drehbuch oder gar einen Film zu verwirklichen, über dessen Stoffrechte man nicht verfügt. Das wird keine Förderung unterstützen, kein Fernsehsender senden, kein Filmverleiher ins Kino bringen.

    Wer sich nicht sicher ist, ob das geplante Projekt auch zustande kommt, kann einen Stoff auch optionieren. Der Stoff wird dann für einen begrenzten Zeitraum quasi für den Produzenten reserviert und es wird zunächst nur eine kleinere Summe fällig. In diesem Optionsvertrag wird auch festgelegt, welcher Lizenzbetrag fällig wird, wenn das Projekt zustande kommt und welchen Umfang die Rechte in diesem Fall haben. (Dauer, Territorien etc.)

     

    Auf jeden Fall sollte der Produzent die Rechte möglichst frühzeitig erwerben oder optionieren. Häufig hat man es ohnehin mit Verlagen zu tun, die bemüht sind, möglichst hohe Erlöse für ihre Rechte zu erzielen. Je fortgeschrittener ein Projekt ist, desto teurer werden in der Regel solche Rechte gehandelt.

     

    Drehbuchvertrag  (Writer´s agreement)

    Ganz gleich ob es sich um ein Originaldrehbuch oder eines nach einer vorhandenen Buchvorlage handelt, der Drehbuchautor erbringt eine kreative Leistung und hat damit Urheber-, sowie Nutzungsrechte an diesem Drehbuch. Während die Urheberrechte nicht übertragbar sind, erwirbt der Produzent die Nutzungsrechte. Ist ein Drehbuch noch gar nicht geschrieben, und der Produzent beauftragt den Drehbuchautor damit, so fixiert der Vertrag Art und Umfang der Rechte, der Verwertung, sowie das Honorar. Darüber hinaus hält man auch fest, wie viele Versionen des Drehbuchs (drafts) der Autor erstellen muss, falls der Produzent nicht mit der ersten Fassung zufrieden ist.

     

    Ähnlich wie beim Optionieren eines Stoffes kann der Vertrag auch verschiedene Stufen des Honorars beinhalten. Ein kleinerer Betrag für das Schreiben selbst gezahlt. Ein zusätzlicher Betrag wird fällig falls das Drehbuch tatsächlich verfilmt wird.

    Ganz wichtig bei Originaldrehbüchern ist auch eine Klausel wonach der Autor versichert, Inhaber der Rechte an Idee und Stoff zu sein, keine Rechte anderer zu verletzen und den Produzenten von allen Ansprüchen Dritter freizustellen.

     

    Auch die Rechte-Situation in Zusammenhang mit möglichen anderen Publikationen etwa Buch zum Film etc. wird im Vertrag geklärt. Dabei sind auch die prozentualen Beteiligungen an möglichen Einnahmen aus diesen Drittverwertungen zu klären. Schließlich sollte in dem Vertrag auch stehen, bei wem die Verwertungsrechte verbleiben, falls das Projekt vom Produzenten nicht verwirklicht wird.

     

    Projekt- Entwicklungsvertrag  (Development agreement)

    Wenn die Finanzierung der Projektentwicklung nicht vom Produzenten selbst aufgebracht wird, sondern von Dritten stammt, so ist auch darüber ein Vertrag zu schließen. Dritte können zum Beispiel Förderungen, Fernsehanstalten, Filmverleiher oder Investoren sein.

     

    Sinn dieser Verträge ist es, den Finanziers eine Aussicht auf Rückzahlung und Rendite oder Übertragung von Rechten zu geben, den Produzenten gleichzeitig die größtmögliche Planungsfreiheit einzuräumen. In diesen Verträgen werden die Rückzahlungsmodalitäten festgehalten, sowohl für den Fall dass das Projekt verfilmt wird, als auch für jenen, dass es gar nicht erst zustande kommt. Auch dies sollte trotz Investitionen möglich sein. Denn es ist allemal billiger, bereits im Entwicklungsstadium von einem schlechten Vorhaben Abstand zu nehmen, als daraus auch noch einen schlechten Film herzustellen.

    Wenn die Verwirklichung eines Filmes gesichert ist, beginnt die Vorproduktion (Preproduction). Weitere Verträge für die Vorproduktion werden erforderlich.

     

     

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    Google Cloud 1000Wer Filme vermarkten will, muss auch die Online Möglichkeiten nutzen, um potentielle Kunden zu erreichen.

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    Dreh Roll The Picture 1000Neue Projekt und Ideen brauchen einen Raum. An dieser Stelle veröffentlichen wir ausgewählte Suchanfragen, Projektvorstellungen oder Angebote...

  • Rückstellungen

    Low-Budget: Mehr Film als Geld

    Münzen

    Viele Filme entstehen, obwohl viel zu wenig Geld für die Produktion zur Verfügung steht. Engagement, der Wunsch ein gutes Projekt zu beleben oder oft auch Freundschaft bewegen immer wieder ganze Teams dazu, ohne Bezahlung oder für nur wenig Geld an einem Dreh mitzuwirken.

    Um vertraglich zu regeln, dass all diese un(ter)bezahlten Mitarbeiter wenigstens im Falle eines finanziellen Filmerfolges daran Anteil haben, denn dies ist überhaupt nicht selbstverständlich, legt man im Vertrag fest, welcher Betrag auf mögliche Produzenten-Nettogewinne zurückgestellt wird.

     

     

     

    Rückstellung ist ein bedingter Verzicht auf Gehalt

    Unter der Bedingung des gegebenen Budgets beim Herstellen des Filmes verzichtet man auf einen Teil (z. B. 25 %, 50 %, oder 100 %) der Gage, bekommt das Geld aber nachträglich, falls der Film ein finanzieller Erfolg wird.

     

    Wie groß sind die Chancen, dieses Geld später einmal zu erhalten?

    Es ist ein offenes Geheimnis, dass in Deutschland nur wenige Filme und noch weniger Low-Budget-Filme, nachträglich zu finanziellen Erfolgen werden. Jeder, der einen Rückstellungsvertrag unterschreibt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass er/sie die zurückgestellte Gage vielleicht nie erhalten wird. Es gibt auch Beispiele, in denen ein Low-Budget Film sehr erfolgreich war und seinen Regisseur weltbekannt gemacht hat und trotzdem keine nachträglichen Zahlungen erfolgt sind, das Thema ist also schwirig.

    Selbst wenn ein Film an der Kinokasse einen gewissen Erfolg hat, verdienen die Kinobetreiber und Filmverleiher nach Abzug der zumeist mächtigen Verleih-Vorkosten (für Kopien, Plakate, Werbung etc.) häufig am meisten. Erst von dem verbleibenden Rest sowie Erlösen aus Lizenzverkäufen kann der Produzent dann die kalkulierten Honorarrückstellungen und Budget-Überschreitungen bezahlen, bevor die Darlehen (an die meisten Filmförderungen) zurückgezahlt werden müssen.

     

    Warum sind Rückstellungsverträge auch für die Mitarbeiter wichtig?

    Andererseits bedeutet die vertraglich fixierte Rückstellung auch, dass die Arbeit des Mitarbeiters von Ihrer Bedeutung für das Projekt und auch wirtschaftlich richtig bewertet wird, aber eben das Budget fehlt, um diesen Wert voll auszahlen zu können.

    Es gibt in der Branche einige Geschichten, wo derartige Projekte (einige Filmtitel sind sogar ziemlich bekannt) im Nachhinein gut verwertet und verkauft werden konnten und die beim Dreh unbezahlten Mitarbeiter trotzdem kein Geld nachgezahlt bekamen. Mündliche Zusagen sind leider nur selten verbindlich. Deshalb ist ein Rückstellungsvertrag eine sinnvolle Sache, auch für den Produzenten, der seine Glaubwürdigkeit erhalten will.

     

    Fairerweise sollte man vielleicht erwähnen, dass es für viele Produzenten den Begriff unterbezahlt oder unter Tarif (von der Gewerkschaft Verdi mit den Produzentenverbänden und Fernsehanstalten ausgehandelt) gar nicht gibt. Sie zahlen einfach so wenig wie möglich und haben im Gegensatz zum „Low-Budget“-Produzenten mit seinen Rückstellungs-Verträgen nicht einmal ein Bewusstsein für die Höhe der gezahlten Löhne.

    Für Seminaristen „Produktion“:
    In welcher Form Rückstellungen sogar Bestandteil der Finanzierung sein können, und wie so ein Rückstellungsvertrag genau aussieht, erfahren Sie im Online-Seminar.

    Vertragsmuster gibt es im Movie-College Shop