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Medienstaatsvertrag: Freifahrtschein?

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Die Rundfunkkommission der Länder hat im Entwurf des neuen Medienstaatsvertrags Ungemach für Qualitätsinhalte vorprogrammiert. Man darf den Öffentlich Rechtlichen Sendern gratulieren,- ihre Lobbyarbeit bei Politikern und ein beständiges Ringen für weniger öffentliche Kontrolle haben einige wichtige Bestandteile des bisherigen Medienstaatsvertrages aufgeweicht.

Worum es geht? Der Staatsvertrag muss angepasst werden, die Medienlandschaft verändert sich beständig, insbesondere Streaming und Internet sind auch für die Fernsehsender relevant. Das gilt in besonderem Maße für die Öffentlich-Rechtlichen, welche von den Bürgern des Landes direkt finanziert werden. Nun der Umstand, dass Fernsehgebühren quasi wie eine Steuer von Jedermann eingezogen werden, wird gerne dadurch gerechtfertigt, dass die öffentlich rechtlichen Sender eine "Grundversorgung" der Menschen mit Bildung und Kultur gewährleisten und politisch neutral informieren. Ja, auch Unterhaltung soll in gewissen Grenzen im Programm vorkommen, so die Idee hinter dieser besonderen Konstruktion, aber mit Anspruch.

Es sind über neun Milliarden Euro, die ARD, Deutschlandradio und das ZDF alljährlich zur Verfügung haben und diese waren eng gebunden eben an den Auftrag der "Grundversorgung" der Menschen mit relevanten Programminhalten. Darüber wurde auch in der Vergangenheit immer wieder gestritten, schließlich sind die Riesensummen, die etwa in Fußballrechte, in Koch,- und Unterhaltungsshows gesteckt werden, nicht so zwingend mit Kultur,- und Bildungsaufträgen zu verbinden.

Diverse Festlegungen des alten Staatsvertrages (ursprünglich "Rundfunkstaatsvertrag"), welche die besondere Verpflichtung der öffentlich rechtlichen Sender hervorgehoben haben, einen Kulturauftrag zu erfüllen, werden im neuen Entwurf aufgeweicht. Insbesondere die Verpflichtung, dass auch Unterhaltungssendungen einem gewissen Profil, nämlich Kultur, Bildung, Information und Beratung zu dienen, entsprechen müssen, ist in dem Entwurf gefallen. Der Banalisierung der Inhalte sind damit fast keine Grenzen mehr gesetzt. Bereits jetzt sind die Programmslots der Öffentlich Rechtlichen Sender vollgestopft mit sinnfreien Game-Shows, Quizsendungen, Schlagershows und Volksmusik. Statt diesen Wildwuchs etwas zurückzunehmen, werden die bisherigen Begrenzungen weiter heruntergefahren. Das lässt nichts Gutes erahnen...

Vorgaben, mit den Gebühren sparsamer umzugehen, werden nur in "soften" Formulierungen geparkt, den Sendern drohen also keine größeren Sparzwänge. Auch für künftige Gebührenerhöhungen wird die Kontrollfunktion der Länder vermutlich künftig ausgehebelt, die Gebühren werden dann, falls das geplante Index-Modell abgenickt wird, künftig fast automatisch erhöht.

Nur damit wir uns nicht falsch verstehen,- die öffentlich rechtlichen Sender machen in Teilen ein hervorragendes und unverzichtbares Programm. Insbesondere arte, 3Sat aber auch One etc. belegen das immer wieder und genau diese Verpflichtung zu einem anspruchsvollen Qualitätsniveau, sollte eigentlich vom Gesetzgeber geschützt werden.

Doch dass dies so ist, hat auch mit den Vorgaben im Medienstaatsvertrag zu tun: Wenn diese immer weiter in den Formulierungen der grundlegenden Aufträge aufgeweicht werden, fragt man sich etwas, weshalb nicht bald schon weitere Kulturformate mit niedrigeren Einschaltquoten abgeschafft und ersetzt werden sollten durch quotenstarke triviale Massenware. Die Parlamente der Bundesländer müssen dem Entwurf noch zustimmen, doch es wird davon ausgegangen, dass die Zustimmung gesichtert ist. Das wäre sehr bedauerlich.

 

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