Dass moderne Fernseher ähnlich wie Handys ihre Benutzer ausspionieren können, bewegte im Fall eines Samsung Gerätes die NRW Verbraucherschützer zu einer Klage. Mit Erfolg! Das Landgericht Frankfurt hat nun entschieden, dass Samsung seine Kunden auf die Praktiken ihrer Smart TVs aufmerksam machen und einige Klauseln aus den AGB streichen müsse.
Durch die Weitergabe von IP Adresse und Nutzerdaten werde der Datenschutz verletzt, der Hersteller müsse die Kunden darauf aufmerksam machen. Dass Daten zu Geld gemacht werden können, beweisen diverse Globel Player der Internetszene seit Jahren. Auch Benutzerspezifische Werbeeinblendungen sind bei Flatscreens keine Seltenheit mehr.