Die für angekündigte angekündigte Netflix-Koproduktion über den Drogenboss El Chapo missfällt dem lebenden Vorbild. Sein Anwalt will klagen. Er ist einer der bekanntesten mexikanischen Drogenbosse, insbesondere weil er bereits mehrere Male aus dem Gefängnis fliehen konnte. Sein Anwalt reklamiert die Urheberschaft für die TV Biografie für seinen Mandanten. Die Persönlichkeitsrechte einer Person, auch wenn sie von öffentlichem Interesse ist, bleiben auch bei deren Inhaftierung erhalten.
In Deutschland gab es vor einigen Jahren den Fall, dass der sogenannte "Kannibale von Regensburg" die Veröffentlichung einer Verfilmung seiner Story per Gericht verbieten ließ. Allerdings nicht dauerhaft.