In Kanada ist in der Provinz Quebec eine Kameradrohne mit einer Passiermaschine der Fluggesellschaft Skyjet kollidiert. Die Drohne traf in etwa 450 Metern Höhe auf das Linienflugzeug. Eigentlich hatte Kanada unlängst die Gesetze drastisch verschärft und festgeschrieben, dass Drohnen maximal 5,5 Kilometer von Flughäfen entfernt betrieben werden dürfen.
In Deutschland gab es 2017 bereits über 70 Behinderungen durch Drohnen, was allerdings gefährliche Annäherungen, nicht aber Kollisionen waren. Besonders problematisch ist, dass Drohnen nicht auf dem Flugradar sichtbar sind.
Bei dem Zusammenstoß hatten die Passiere großes Glück, weil die Drohne den Rumpf aber nicht die Turbine der Maschine getroffen habe. Derartige Vorfälle können in Kanada mit hohen Geld,- und sogar Gefängnisstrafe geahndet werden.
Der Vorfall befeuert natürlich einmal mehr die Diskussionen um die ferngesteuerten Flugkörper. Hierzulande ist seit dem 1. Oktober ein so genannter Kenntnisnachweis bei größeren privaten Drohnen Vorschrift. Es sind immer wieder einige wenige verantwortungslose Eigentümer der Flugdrohnen, welche der überwältigenden Mehrheit seriöser und verantwortungsbewußter Drohnenpiloten einen schlechten Ruf bescheren.