Der deutsche Presserat rügt die Münchner Abendzeitung für die Veröffentlichung eines Videos nach dem Zugunglück in Bad Aibling. Das Augenzeugen-Video welches die AZ auf ihrer Homepage veröffentlichte, zeigte verletzte Menschen während man parallel Schmerzensschreie hörte.
Der Presserat urteilte hierzu: Mit Blick auf das Leid der Betroffenen und Hinterbliebenen sei die Darstellung presseethisch nicht akzeptabel.
Eine öffentliche Rüge ist die härteste Sanktion der Beschwerdeausschüsse. Sie muss von der Redaktion in einer ihrer nächsten Ausgaben veröffentlicht werden.
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