Für die Veröffentlichung von Ausschnitten des Videos vom Christchurch-Attentäter wurde die Bild-Zeitung gerügt. Der Deutsche Presserat achtet auf die Einhaltung von grundlegen journalistischen Regeln, die im Pressecodex verankert sind. Insbesondere die Darstellung von Gewalt in den Medien hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen.
Mit der Veröffentlichung von Teilen des Attentäter-Videos hat sich die Bild-Zeitung, so der Presserat, "zum Werkzeug des Täters gemacht". Der Täter hatte seine Ermordung von mehr als 50 Menschen live gestreamt, Facebook hatte seinerzeit viel zu lange abgewartet, ehe es die Übertragung abgestellt hat. Seitdem kursierten unzählige Videos von der Tat im Internet.
Diese auch noch aktiv zu verbreiten, selbst wenn wie im Falle der Bildzeitung aktive Tötungsaufnahmen ausgespart wurden, grenzt an Propaganda für einen Terroristen. Die Richtlinie 11.2 des Pressekodex besagt, dass die Presse sich nicht zum Werkzeug von Verbrechern machen darf.
Auch für Online-Medien wird schon lange eine solche Kontrollinstanz gefordert.