Drohnenpiloten müssen sich während der Europameisterschaft an noch striktere Beschränkungen halten, als sonst. Grundsätzlich sind nach den allgemeinen Regeln für den Einsatz von Flugdrohnen zu jedem Zeitpunkt, also auch außerhalb der Fußball Europameisterschaft, Flüge über Menschenmengen verboten. In der Vergangenheit kame es, auch ohne böse Absichten, immer wieder mal zu Unfällen oder auch sicherheitsrelevanten Zwischenfällen mit Flugdrohnen, sei es für Kameraaufnahmen oder auch für Drohnen-Transporte.
Ausgerechnet im Juni und im Juli, Monaten in denen wegen der langen Tage besonders viele Dreharbeiten stattfinden, werden viele Städte von Einschränkungen für Drohnenflüge betroffen sein. Es ist natürlich mehr als verständlich, dass die Sicherheitsvorkehrungen während der Spiele nicht nur die Stadien und deren Umgebung, sondern auch den Luftraum darüber betreffen. Vom 14. Juni bis zum 14. Juli wurden deshalb strikte Flugbeschränkungsgebiete (ED-R) festgelegt, welche sämtliche Austragungsstädte während der Europameisterschaft betreffen. Im Einzelnen sind dies Berlin, Dortmund, Düsseldorf, Frankfurt, Gelsenkirchen, Hamburg, Köln, Leipzig, München und Stuttgart.
Verbote
Während des genannten Zeitraums sind die sonst gewährte Allgemeinerlaubnis, Geo-Freigaben etc. nur außerhalb der Sperrzeiten (3 Stunden vor Spielbeginn, während der Dauer des Spiels, 4 Stunden nach Spielschluss) vollständig aufgehoben, es darf in den vorgenannten Städten zu den Sperrzeiten nicht geflogen werden. Ausnahmen gibt es lediglich für Polizei und Rettungskräfte.
Zusätzlich zu diesen Flugverbotszonen haben einige Bundesländer wie NRW, Baden-Württemberg oder Berlin Drohnenabwehrsysteme im Einsatz. Die meisten dieser Systeme können frühzeitig Drohnen erkennen und auch den Standort der Drohnenpiloten sekundenschnell ermitteln. Weiter Maßnahmen können die Störung bzw. Übernahme der Steuerung, notfalls aber auch der Abschuss einer solchen Drohne sein.
Das es sich bei diesen Flugverboten um keine Kleinigkeit handelt, hat die DFS, die Deutsche Flugsicherung unmissverständlich klar gemacht: Jeder Verstoß wird als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr gewertet was bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe zur Folge haben kann. Für die Einhaltung und Absicherung der Flugverbotszonen wurden eigens Einsatzzentralen der zuständigen Landespolizei und der Luftwaffe eingerichtet.
Die Verbotszonen werden von den jeweilen Städten sehr dezidiert benannt. Hier beispielsweise jene der Stadt Köln: https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/bekanntmachungen/2024/2024.06.11_0133-01_av_drohnenmitfueherverbot_uefa-em-2024.pdf
Zudem gilt eine Höhenbeschränkung vom Boden (GND) bis zu einer Höhe von 10.000 Fuß (ca. 3.048 Meter, FL100).
Das kann auch für kommerzielle Drohnenpilot*Innen erhebliche Einschränkungen bedeuten, die Spieltage der jeweiligen Städte sollten unbingt mit entsprechenden Drehplänen bei Projekten mit Drohnenaufnahmen, abgeglichen werden. Insbesondere in Städten wie Köln, Berlin oder München, in denen besonders viel gedreht wird, können diese Regelungen zu erheblichen Einschränkungen bei der BIldgestaltung führen.