In Zeiten, in denen Fernsehgebühren noch keine Zwangsabgabe waren, dienten Antennen auf Hausdächern für die Kontrolleure der GEZ als sicherer Hinweis, dass in dem betreffenden Haushalt Fernsehen geschaut wurde
Das Landgericht Tübingen hat den europäischen Gerichtshof in Luxemburg gebeten, zu prüfen ob die deutsche TV Zwangsabgabe überhaupt mit europäischem Recht vereinbar ist. Seit 2013 muss Jeder in Deutschland Fernsehgebühren zahlen, selbst wenn er/sie gar kein Fernsehen schaut.
Diese Zwangsabgabe, die den Charakter einer Steuer hat, könnte streng genommen auch als Subvention betrachtet werden und damit zumindest theoretisch andere Marktteilnehmer wie die Privatsender benachteiligen. Nun sind die öffentlich rechtlichen Sender, wenn man die Qualität der Inhalte vergleicht, gegenüber vielen Sendungen in den Privatsendern, auf einem ganz anderen, schützenswürdigen Niveau.
Nicht beim Europagericht angefragt, aber doch fragwürdig bleibt beispielsweise, wohin die eingenommenen Zwangsgebühren dann fließen. Die Unsummen, welche für Sportevents gezahlt wurden oder die Finanzierung von Internet-Bloggern sollten auf den Prüfstand gestellt werden.
Ob diese Klärung bei europäischen Gerichtshof irgendwelche Veränderungen herbeiführen kann, wird sich zeigen.