Es ist nicht das Prinzip, es sind die Absurditäten in der Zwangsabgabe welche Menschen erzürnen. Nun hat eine Hostel-Chefin vor Gericht Recht bekommen. Dass Jeder in Deutschland, selbst wenn er/sie gar kein TV Empfangsgerät besitzt, ja selbst Blinde und Gehörlose Rundfunkgebühr zahlen müssen gehört zu den Unfassbarkeiten der seit 2005 geltenden Rundfunkgebühr, die wie eine Steuer eingezogen wird.
Daran ändert auch der Umstand nichts, dass man sich nicht mehr GEZ (Gebühreneinzugszentrale) sondern charmant "Beitragsservice" nennt. Besondere Blüten treibt das Gesetz, wenn etwa Hoteliers für jedes Zimmer, ganz gleich ob darin Fernsehgeräte stehen oder nicht, 5,83 Gebühren zahlen müssen.
Bei normalen Hotelzimmern legen das die Hoteliers auf die Zimmerpreise und damit die Kunden um. Im Falle eine Hostels, wo es um jeden Euro geht, um preiswert genug anbieten zu können, sind beinahe 6 Euro für einen gar nicht vorhandenen Fernsehempfang allerdings eine Zumutung.
So empfand es jedenfalls eine Hostel-Chefin aus Neu-Ulm, die sich weigerte die Rundfunkgebühren für ihre absolut nackten Fernseh,- und Internetfreien Räume zu bezahlen. Nach mehreren erfolglosen Vorinstanzen hat nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig festgestellt, dass "der Rundfunkbeitrag für Hotel- und Gästezimmer nur erhoben werden darf, wenn die Zimmer auch eine Empfangsmöglichkeit bieten."
Außerdem hat man sich dafür ausgesprochen, den Rundfunkbeitrag grundsätzlich zu überprüfen.