Im jahrelangen Streit um die Rundfunkgebühren, die fast wie eine Steuer eingezogen werden, soll nun ein Urteil kommen. Das Bundesverfassungsgericht befasst sich zwei Tage lang mit diversen Klagen gegen die Rundfunkgebühr, oder wie es auch charmant umschrieben wird, den Gebühren-Service. Zahlreiche Kläger möchten diesen "Service" nämlich gar nicht nutzen und noch weniger, dafür bezahlen.
Rund acht Milliarden Euro nehmen ARD, ZDF und ein paar Radiosender jedes Jahr über die Gebührenpflicht ein und so manche Regel rund um die Gebührenpflicht scheint ungerecht. Insbesondere die Verpflichtung, auch zahlen zu müssen, wenn man gar keine Rundfunk,- oder Fernsehgeräte besitzt oder gar nicht nutzen kann, weil man blind oder taub ist, stößt auf großes Unverständnis.
Auch das Mieter oder Besitzer von Zweitwohnungen für beide Wohnungen separat zahlen müssen, obwohl sie ja nur jeweils an einem Ort physisch anwesend sein können, wird als ungerecht empfunden. Auch Autovermieter Sixt klagt gegen die Gebühren für die rund 50.000 Fahrzeuge der Firma.
Außerdem wird bemängelt, dass die angebliche Unabhängigkeit von der Politik gar nicht gegeben sei, schließlich hat die Politik genau dieses Gebührenzwangsverfahren ja genehmigt und deshalb befinden sich die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten in einem Verhältnis der Dankbarkeit für dieses "Gebührengeschenk".
Die Bewertungen des Verfassungsgerichts werden mit Spannung erwartet.