Man möchte gar nicht glauben, wie viele Gerüchte sich um die Verwendung von Musik zu Filmen ranken. Auch wenn häufig Musik geradezu inflationär vor allem im US-Kino nahtlose Teppiche unter die Filmhandlung legt,- Musik kann sinnvoll eingesetzt, ein wichtiges Gestaltungsmittel im Film sein.
Doch woher nehmen und nicht stehlen? Die verlegte Musik, die man auch CD oder im Download erwerben kann und die von irgendwelchen Musikverlagen herausgebracht wurde, kann man in der Regel nicht einfach für seinen Film verwenden.
Sie ist mit diversen Rechten verknüpft, die man bräuchte und zumeist vom Musikverlag erwerben muss. Das sind neben der Komposition, den Texten, den Rechten der Musiker und der Musikproduktion auch die Vertriebsrechte des Verlages. Die müssten alle erworben werden und zudem und völlig unabhängig davon, müsste zusätzlich für die öffentliche Aufführung des Films mit der Musik auch noch Gema-Gebühren gezahlt werden. All das ist aufwändig sowie teuer und wird an anderer Stelle hier behandelt.
Fehlinformationen
Das Gerücht, dass man derartige Titel wenn man weniger als 30 Sekunden verwendet, kostenlos nutzen dürfte, ist schlichtweg Unsinn. Unlängst hat das Bundesverfassungsgericht in einem Streitfall mit der Gruppe Kraftwerk zu Gunsten eines Musikproduzenten entschieden, der lediglich zwei Sekunden Beats der Kultgruppe gesampelt hatte. Das Urteil ging knapp aus und es ist nicht unangefochten, doch auf die Idee zu kommen, man könne gar eine halbe Minute genehmigungsfrei verwenden, ist schon ziemlich verwegen, um nicht zu sagen blauäugig. Hier droht juristisches Ungemach.
Kein Wunder also, wenn gerade Nachwuchsfilmer versuchen, auf anderem Wege an bezahlbare oder gar kostenlose Musik zu kommen. Hier gilt es, sich einmal genauer mit all den merkwürdigen Vorstellungen und angeblichen Regeln zum Thema auseinander zu setzen. Denn was so über Gema-freie Musik an Fehlinformationen unterwegs ist, kann man schlicht als abenteuerlich bezeichnen.
Gema-Freiheit bedeutet nicht Rechtefreiheit
Das Gerücht etwa, dass Gema-Freie Musik kostenlos sei, stimmt ebenfalls nicht. Wie oben erläutert, betrifft die Gema Gebühr lediglich die Kosten bei der öffentlichen Aufführung von Musik, nicht aber die eigentliche Erlaubnis, die Musik im Film überhaupt zu verwenden. Selbst wenn also Komponisten und Musiker Musik hergestellt haben und nicht Mitglied bei der Gema sind, ist es nicht unwahrscheinlich, dass sie für ihre Arbeit vergütet werden wollen.
Gema-Freie Musik muss man möglicherweise trotzdem kaufen. Es erleichtert die bürokratischen Vorgänge allerdings erheblich, wenn die Musik, die man erwirbt, Gema-Frei ist. So gibt es zahllose CDs oder Downloads derartiger Gema-freier Musik gegen Gebühr, die man nach Bezahlung sofort verwenden kann.
Viele Angebote derartiger Gema-freier Musik unterscheiden zwischen privater und gewerblicher Nutzung. Oft ist die private Nutzung kostenlos, die kommerzielle allerdings kostenpflichtig. Manchmal ist die kostenlose Nutzung auch mit Auflagen, etwa der Nennung der Musiker etc. verknüpft. Doch bloß weil man derartige Musik im Internet downloaden kann, ist sie lange noch nicht kostenlos. Hier gilt es, sehr genau die Nutzungsbestimmungen zu lesen.
Kostenfreie Musiken für den privaten Gebrauch... Doch was heißt schon "privat"? Bereits mehr als 4 oder 5 Zuschauer des Films in dem die Musik verwendet wurde, die gleichzeitig den Film anschauen, machen aus der privaten Vorführung bereits eine öffentliche Vorführung...
Wohl dem No-Budget Filmer, der selbst seine Filmmusik machen kann oder mit Musikern befreundet ist, die ihm auch ohne große Gage den Soundtrack einspielen. Da hierzulande bei einer möglichen TV-Ausstrahlung nicht wenig Geld von der Gema an die Musiker fließt, akzeptieren viele von ihnen auch diese Ausschüttung der Verwertungsgesellschaft als Honorar für die Herstellung der Musik.
Einige webbasierte Angebote
Jamendo, Incompetech, FreePD, Dan-O, Jewel beat, Royalty free music, OpSound
ccMixter, SoundClick, Bargus, Free Music Archive
Wo auch immer man die Musik bezieht,- der bloße kostenlose Download ist noch lange keine Rechteübertragung für die Veröffentlichung als Filmmusik. Lieber mehrmals nachlesen oder nachfragen, als sich Abmahnungen von Anwälten einfangen.