• Musikrechte

    Nutzungsrecht

    Münchner Philharmoniker

     

    Jede Musik, ganz gleich ob sie aus dem Radio, von der CD oder aus dem Internet kommt, stammt üblicherweise von einer oder mehren Personen und diese haben durch das Urheberrechtsgesetz zu bestimmen, wer ihr Werk wie, wo, wann und in welcher Form nutzen darf. Gebräuchlich ist dafür der Begriff Copyright und davon gibt es nicht nur eines, sondern gleich mehrere verschiedene Arten. Was bedeutet das, wenn man fertige Musiktitel in seinem Film verwenden möchte?

    Zunächst einmal haben der Komponist und der Texter das Copyright an ihrer Schöpfung. Meistens übertragen sie die daraus resultierenden Verwertungsrechte an einen Verlag.

    Zweitens haben die Musiker oder das Orchester, welches diese Musik aufgeführt hat, das Copyright an dieser Leistung. Diese übertragen die Nutzungsrechte meistens an eine Plattenfirma.

     

    Fremde Musik nutzen

    Was also ist zu tun, wenn man in seinem Film vorproduzierte Musik verwenden möchte?

    Die erste und wichtigste Regel lautet: So früh wie möglich die Rechte einholen, nicht erst wenn der Film fertig gemischt und die Musiknummer bereits fester Bestandteil des Soundtracks ist.

    Sind die Komponisten schon ein Jahrhundert, genauer 70 Jahre, verstorben, ist zumindest die Komposition in der Regel frei. Und auch Volksweisen können, wenn es denn nachweislich welche sind, frei verwendet werden. Doch Vorsicht – nicht alles, was man für Volksmusik oder Traditional hält, ist wirklich rechtefrei. Viele Songs, die man mal so eben in einem Film von den Darstellern singen lässt, beinhalten Rechte, die eingeholt werden müssen.

     

    Brennendes Beispiel, welches schon bei vielen Produzenten einen Beinahe-Herzstillstand zur Folge gehabt hat, ist das beliebte „Happy Birthday to You“. Wann immer es im Kino erklingt, auch wenn die Schauspieler es selber singen, klingt auch die Kasse der Warner/Chappell Music, Inc. Diese hat zuletzt die Rechte an dem Evergreen 1989 erworben und nimmt mit der Lizenz  jährlich ungefähr zwei Millionen US-Dollar ein. Zumindest hierzulande dürfte das den Produzenten jedoch ab dem 01.01.2017 kein Kopfzerbrechen mehr bereiten. Dann nämlich ist der Tod der älteren der beiden Hill-Geschwister, die die Melodie zum Song ursprünglich verfassten, siebzig Jahre her. Damit ist nach deutschem Recht der Schutz erloschen.

    Man muss also mit den Rechteinhabern, also z.B. dem Plattenverlag und den Urhebern, eine vertragliche Vereinbarung treffen. Darin werden folgende Punkte festgehalten:

     

    Filmtitel

    Musiktitel

    Rechte, die der Verlag dem Filmproduzenten einräumt

    Dauer der Musik im Film

    Nutzungsbereiche
    (Video, CD-Videos, Kino, Fernsehen, Satellit etc. – alle müssen einzeln aufgezählt werden!)

    Räumliche Auswertung (Territorien)

    Zeitliche Verwertungsdauer

    Lizenzentgelt

    Regelung über Gema, Veränderungen am Musikwerk etc.

     

    Kosten

    Was natürlich jeden interessiert sind die Beträge, die für eine solche Lizenzierung gezahlt werden müssen. Diese sind sehr stark vom individuellen Film, vom Wohlwollen des Plattenverlages und der Bekanntheit der Musik abhängig.

    Handelt es sich um unbekannte Gruppen/Titel, bei denen sich der Plattenverlag eine gewisse PR-Wirkung durch den Film erhofft, fallen die Lizenzen eher niedrig aus. Sind es aber bekannte Musiknummern, so können leicht 15.000 bis 50.000 Euro für einen einzelnen Titel anfallen. Berüchtigt sind etwa „Satisfaction“ von den Stones oder „Wonderful World“ von Louis Armstrong.

     

    Fazit

    Wenn Sie also Ihren Film öffentlich im Kino oder anderweitig vertreiben wollen, sollten Sie solche Dinge frühzeitig klären. Denn ein Musiklizenz-Betrag von beispielsweise 25.000 Euro sollte in der Kalkulation enthalten sein, sonst erlebt der Produzent später böse Überraschungen.

    Meistens ist es bezahlbarer und oft auch kreativer, die Musik für den Film neu produzieren zu lassen und vorab alle wichtigen Rechte direkt von Komponisten/Musikern zu erwerben.

    Darüber hinaus gibt es vorproduzierte Musik speziell für Filme, deren Nutzungsrecht man für relativ niedrige Pauschalbeträge erwerben kann.

    Für Seminaristen:
    Wer es ganz genau wissen will, erfährt mehr im Seminar.

     

     

     

  • Vorkosten

    Vorbereitungen

    Kalkulationen folgen stets einer klaren Systematik, bei der zunächst Kosten, die vor dem eigentlichen Drehbeginn liegen, erfasst werden.

    Diese Kosten fallen in den so genannten „Development-Bereich“, das heißt der Produzent oder eine TV- Redaktion hat in Vorbereitung eines Filmes gewisse Investitionen im Voraus getätigt.

     

    Soll etwa ein Roman verfilmt werden, so müssen die Filmrechte an dem Stoff erworben werden, wird ein Drehbuch in Auftrag gegeben, muss der Autor/die Autorin bezahlt werden. Reisekosten zu evtl. Koproduzenten, für die Besetzung oder zu Verhandlungspartnern müssen ebenso übernommen werden, wie der Erwerb von Archivmaterial (bei historischen Dokumentationen) etc.

     

    Welche Positionen sind damit im Einzelnen gemeint?

     

    1. Vorkosten/Development

    An dieser Stelle können Sie Kosten, die vor dem Zeitpunkt der Kalkulation direkt projektbezogen angefallen sind, pauschal angeben. Reisekosten zum Beispiel, oder die Herstellung von Broschüren (Outlines) um das Projekt zu pitchen (vorzustellen). Auch die Präsenz auf Filmmessen oder bei Coproduktionstreffen fällt in diesen Bereich. Reisekosten für Casting können ebenfalls zu den Vorkosten gehören. In der Regel sollte dieser Wert aber nicht zu hoch ausfallen, und nicht mit den H.U. (Handlungskosten) verwechselt werden.

     

    2. Rechte und Manuskript

    An dieser Stelle werden etwa die Drehbuchrechte, die Kosten für Exposé und Treatment (die in der Regel auf den Gesamtpreis des Drehbuchs angerechnet werden), evtl. Kosten für dramaturgische Überarbeitungen oder neue Überarbeitungen des Buches (third, fourth draft..) kalkuliert. Auch ein Script Doctor fällt in diesen Bereich.
    Auch die Rechte für Musikkompositionen oder Archive werden hier berücksichtigt.

     

    3. Lizenzgebühren.

    Unterschätzen Sie nie die Lizenzgebühren. Wenn Sie beabsichtigen, Archivmaterial oder Musiktitel von Schallplatten zu verwenden, klären Sie vorab, welche Rechte Sie für welche Verwertung (TV, Kino, Kabel, Satellit, regional, weltweit etc.) benötigen, und welche Preise dafür verlangt werden. Historisches Bildarchivmaterial kann leicht Minutenpreise von 10-20.000 DM kosten, und selbst Fotos werden mit 500-1.000 DM pro Stück berechnet.

     

    4. Musikrechte.

    Ein Betrag von 30.000,- und mehr kann leicht für einen einzelnen Musiktitel draufgehen. Eine wunderbare Möglichkeit, aus Unwissenheit oder zu später Abklärung der Rechtesituation Lehrgeld zahlen zu müssen. Also: Vorsicht!

     

    Auch die Textrechte oder Komposition eines Musiktitels können teuer werden. Schon zahllose Produzenten sind da in die „Volkslieder“ – Falle getappt. Haben mal eben in einer Szene die Schauspieler ein altbekanntes Lied trällern lassen, was dann später das Budget mit nicht geplanten 20.000 Dollar belastet hat. Glauben Sie nicht? – Dann lassen Sie doch in ihrem nächsten Werk in einer Geburtstagsszene  “Happy birthday to you singen“!  Hinterher werden Sie´s glauben.

     

    Also: Sie sollten immer wissen, was Sie tun, oder besser nicht tun. Mit Rechten ist nicht zu spaßen! Sie sollten sich immer sicher sein, dass Sie die Rechte,  die Sie später verkaufen wollen, auch besitzen. Wenn nämlich nur ein einziges Bausteinchen Ihres Filmes nicht rechtlich abgeklärt ist, kann das Ihr Projekt ganz schön ins schleudern bringen.
    Mit Plattenverlagen etwa, kann man viel entspannter im Vorfeld verhandeln, wenn die betreffende Musik noch nicht fester Bestandteil der Endmischung ihres Films geworden ist.

     

    5. Umsetzung

    In CineCalc werden diese Positionen gleich zu Anfang der Kalkulation erfasst, schließlich fallen sie in der Regel auch früher als andere Kostenbereiche an, nämlich in der Entwicklungsphase des Projekts. Die entsprechende Übersicht sieht so aus: