• Exposé

    SchreibmaschineBevor Jemand Geld in die Entwicklung eines Drehbuchs investiert, ist es notwendig, ein Exposé abzuliefern.

  • Fernsehen & Filmförderung

    Kuhlenkampf Dreh 2 500Mitte der 70er Jahre wurde ein Abkommen geschlossen, welches Bewegung in die starre Trennung von Fernsehen und Kino brachte...

  • FFA & Kulturauftrag?

    Dass der Deutsche Film international zumindest künstlerisch, kaum eine Rolle spielt, hängt leider auch mit der FFA zusammen

  • FFG

    Großer (Ent-)Wurf?

    Das wichtigste überregionale Instrument der heimischen Filmförderung, die FFA (Filmförderungsanstalt), erwartet mehr Geld und neue Spielregeln. Ein neues Filmförderungsgesetz. Das Geld stammt aus einer erhöhten Abgabe der Zuschauer aus den Eintrittskarten und höheren Zahlungen der Videowirtschaft und der Fernsehanstalten in diesen Topf. Wie immer, wenn Veränderungen ins Haus stehen, gibt es jene, die mit den bisher bestehenden Regeln gut gelebt haben, und jene, die in Zukunft besser damit leben möchten. Und es gibt jene, welche die letztgenannten möglichst von der Teilhabe an den bisherigen Pfründen ausschließen möchten.

     

    Mit bisherigen Pfründen sind unter anderem die sogenannten Referenzmittel gemeint - das sind Gelder, die abhängig von der Zuschauerzahl erfolgreicher deutscher Filme für den Produzenten zur Realisierung neue Filmprojekte zur Verfügung stehen. Besonderer Vorteil: Im Gegensatz zu normalen Filmförderung müssen die Projekte keine Gremienauswahl durchlaufen, das Geld fließt also automatisch beim nächsten Film. Fragen nach der Qualität werden gar nicht erst gestellt.

     

    Referenzen

    Bisher musste ein Spielfilm innerhalb eines Jahres mindestens 100.000 Kino-Zuschauer haben, um in den Genuss einer solchen Förderung zu gelangen. Ein hoher Schwellenwert, den qualitativ hochwertige Independent-Produktionen hierzulande kaum erreichen. Die großen Produktionen schaffen es aber, selbst Filme auf niedrigstem geistigen Niveau durch massive Werbung über diese Mindestgrenze zu drücken. Wer also viel Geld hat, kann mehr davon fast automatisch beziehen. Die Besucherschwelle soll nun gar auf 150.000 erhöht werden, eine Mauer, die Independents so gut wie nie überschreiten können.

     

    In der Frühzeit der FFA kamen neben dem jungen deutschen Film die besucherstärksten Filme ihrer Zeit in den Genuss der Referenzmittel: Aufklärungsfilme à la "Schulmädchen-Report" und Filmschnulzen. Und auch heute hält sich das Niveau mancher geförderter Streifen wie "Knallharte Jungs" in extrem engen Grenzen.

     

    KO-Kriterien gegen Independents

    Auch, wenn jahrelang am neuen Gesetzentwurf geschmiedet wurde und die Kulturstaatsministerin Christina Weiss nach eigenen Angaben auch mit Kreativen gesprochen hat, so werden im aktuellen Entwurf wie bisher weitgehend nur die Großproduzenten berücksichtigt. Die Kreativschmieden, die Independents kommen darin nicht vor und werden durch geeignete Regelungen auch von den Fördertöpfen ausgeschlossen. Angebliche Erleichterungen, wie ein Punktesystem, wonach auch Teilnahmen auf wichtigen Festivals bei der Erlangung von Referenzmitteln helfen sollen, scheitern an einer Zuschauerhürde von mindestens 50.000 und der Vorgabe, der Film müsse in der Hauptreihe der jeweiligen Festivals gelaufen sein.

     

    Und die reine Produktionsförderung bleibt den Independents ohnehin verschlossen, weil überholte Richtlinien bewusst verfestigt werden sollen. Um überhaupt Förderung bei der FFA beantragen zu können, muss der Produzent 15 % Eigenmittel haben, sowie eine GmbH oder AG mit 100.000 Euro Stammkapital - Vorgaben, an denen 90 % aller Independent-Produktionen scheitern. Wer Low-Budget produziert, kann keine der altbackenen Vorgaben erfüllen, die den finanzstarken Erfolgsproduzenten hofieren. Die restriktive Haltung der Banken in Sachen Filmfinanzierung trägt ihr Übriges dazu bei, dass die FFA zu einem Exclusivclub der Großproduzenten zu werden droht.

     

    Vergessene Absichten

    Dabei sollte durch die Novelle des Gesetzes endlich auch den Produzenten anspruchsvoller Filme Zugang zu den Fördermitteln gewährt werden. Die vorigen Kulturstaatsminister Naumann und Julian Nida-Rümelin betonten die Notwendigkeit einer Stärkung des Films als Kulturgut. Und auch Christina Weiss unterstrich unlängst in München ihr Bestreben, den Kreativen mehr Möglichkeiten zu eröffnen. Sie hat glaubwürdig vermittelt, dass sie um die Berücksichtigung der kulturellen Aspekte des Films ringt. Wie konnte es dazu kommen, dass all diese Absichten im Gesetzentwurf nicht mehr zu finden sind?

     

    Die Antwort ist sicherlich in der intensiven Lobbyarbeit der Schwergewichte in unserer Filmindustrie zu finden. Die bezahlten Branchenvertreter, die landauf, landab reisen, um die Interessen ihrer Verbandsmitglieder immer und immer wieder den politischen Entscheidungskräften zu vermitteln, haben ganze Arbeit geleistet. Nicht nur als Sprachrohr ihrer Verbände, nein, auch als Sachverständige bei Anhörungen der zuständigen Gremien des Bundestages haben Lobbyisten der Großproduzenten ihre neutrale und unabhängige Meinung abgegeben, wie das neue Filmförderungsgesetz auszusehen habe.

     

    Die in §2 des Filmfördergesetzes aufgestellte Förderung, die Qualität des deutschen Films auf breiter Grundlage zu steigern, wird dank intensiver Lobbyarbeit der einschlägigen Verbände wohl auch in Zukunft nicht eingehalten werden.

     

    Die üblichen Verdächtigen

    Als Feigenblatt durfte zwar hier und da auch ein Vertreter der "AG Dokumentarfilm" oder der eine oder andere Filmschaffende etwas äußern, doch die eigentliche Meinungsbildung und Ausgestaltung der Entwürfe lag fest in der Hand der Verbände, allen voran die SPIO, die "AG Neuer Deutscher Spielfilmproduzenten", gefolgt vom "Interessenverband Film 20". Ihr Ziel, den eigenen Mitgliedern faktische Exklusivität beim Zugriff auf die FFA-Mittel zu sichern, scheint zum Greifen nahe.

     

    Auch bei der Zusammensetzung der Gremien gibt es machtkonzentrierende Gleichzeitigkeiten einzelner Gremienmitglieder, die zusätzlich im FFG-Präsidium und dem Verwaltungsrat sitzen sowie darüber hinaus als Verbandslobbyisten tätig sind. Die Independents, die kleinen Kreativschmieden, die seit Jahrzehnten mit dafür sorgen, dass der heimische Film nicht zum überwiegenden Teil in einer Ansammlung von Schmonz versinkt, haben keine Lobby, keine verbandsfinanzierten Handlungsreisenden, die dafür sorgen, dass Regelungen, die völlig am Produktionsalltag vorbeigehen, mit der aktuellen Realität abgeglichen werden. Sie haben vielfach nur die besseren Ideen, Fantasie, ästhetischen Erneuerungswillen, großen Mut und jede Menge Herzblut, diese irgendwie filmische Wirklichkeit werden zu lassen.

     

    Das drohende Desaster mit dem neuen Filmförderungsgesetz wird ihnen die ohnehin dünne Luft noch weiter beschneiden. Auch, wenn es dem Geist der Independents widerspricht: Es scheint dringend an der Zeit, sich zusammenzufinden, den anspruchsvollen, den besseren deutschen Film zu retten und endlich die Stimme gegen Selbstbedienungs-Lobbyisten zu erheben.

     

  • FFG Urteil

    Urteil zum Filmförderungsgesetz

     

    UCI (United Cinemas International) ist eines der größten Kinounternehmen weltweit und klagt schon seit Jahren gegen die deutsche Filmförderung. Am 28. Januar 2014 nun wurde in Karlsruhe vom zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts auf der Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 8. Oktober 2013 ein Urteil gesprochen.

     

    Das Wichtigste vorab: Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage von UCI abgewiesen, wodurch die finanzielle Basis der FFA auch künftig gesichert ist.

     

    Worum ging es in dem Prozess?

    Hintergrund ist, dass Kinobetreiber für jede verkaufte Eintrittskarte drei Prozent der Einnahmen an die Filmförderungsanstalt (FFA) abführen, welche hauptsächlich der Produktion deutscher Filme zugute kommen.

     

    Da die UCI, die nach eigenen Angaben vorwiegend amerikanische Blockbuster spielen und keinerlei Interesse an einer Förderung des deutschen Filmes hat, nach amerikanischem Prinzip wirtschaftlich denkt und handelt, möchte sie diese Abgaben in Zukunft nicht mehr tätigen, um den eigenen Gewinn zu maximieren. 

     

    Um dies durchzusetzen haben UCI Anwälte diverse Argumente vorgetragen, unter anderem, dass kulturelle Förderung nicht Bundessache, sondern Ländersache sei, die FFA ist aber eine bundesweite Einrichtung.

     

    Was steckt dahinter?

    Allerdings wird von den Amerikanern der Unterschied des deutschen zum amerikanischen Kino-Geschäft aus den Augen gelassen. Im Gegensatz zur USA haben die deutschen Produzenten bei Weitem nicht die finanziellen Mittel und können vergleichsweise  nicht so großzügig mit der Erfolgsquote umgehen.

     

    Zudem gibt es einen großen Unterschied im Hinblick auf das Kino Publikum. Während in den USA ein Film aufgrund der Milliarden Zuschauer leicht finanziert werden kann, wird in Deutschland um jeden Kinobesucher hart gekämpft. Der deutsche Sprachraum ist viel zu klein um in der kurzen Zeit, die heute einem kleinen Independent-Film im Kino eingeräumt wird, ausreichend Gelder zu generieren.

     

    Vergleicht man die Situation in Deutschland mit den Nachbarländern, so glänzt vor allem Frankreich mit einer deutlich höheren Kinoabgabe in Höhe von 11 %. Hier zahlen auch nicht nur die Kinobetreiber und Fernsehanstalten sondern auch die Filmexporteure, die in Deutschland bisher von diesen Abgaben verschont geblieben sind. Letzteres wird ebenfalls von UCI beanstandet.

     

    Verlust an Kinokultur?

    Die meisten Branchenvertreter, also die Vorsitzenden der verschiedenen Verbände haben sich unisono dahingehend geäußert, dass ein Wegfall der Kinoabgabe zu einem Zusammenbrechen der Filmkultur führen würde. Diese Aussage zumindest muss man differenzierter betrachten. Von der FFA die durch einen Wegfall betroffen wäre, werden mehrheitlich größere, teurere Produktionen gefördert, Filme, die häufig auch an der Kinokasse Gewinne machen. 

     

    Die Behauptung, dass dieser Teil der Filmkultur dann gänzlich weggefallen wäre, sollte man überprüfen. Man kann davon ausgehen, dass Schweiger, Schweighöfer und Co auch ohne diese Unterstüzung weiterhin Filme gemacht hätten. Sicherlich wird von der FFA ein gewisser, vergleichsweise aber nicht so großer Anteil auch kleinerer deutscher Filme gefördert, doch die wirklich kleinen, unabhängigen Produktionen werden eher von den Länderförderungen oder dem BMI und dem Kuratorium junger deutscher Film unterstützt. Zumindest für die ändert das Urteil letztlich nicht viel.

     

    Das Urteil

    Obwohl genau dieses Thema bereits 2009 im Bundesverfassungsgericht behandelt wurde und die Klage der UCI erfolglos war, versuchte das Kinounternehmen nun noch einmal sein Glück.

     

    Die UCI argumentierte immer wieder mit der Tatsache, dass Kulturförderung Ländersache sei und sie an der Förderung deutscher Filme kein wirtschaftliches Interesse haben.

    Doch hat es nicht etwas mit Solidarität, Kultur und der Geschichte zu tun, Deutschland weiterhin die Produktion eigener Filme zu ermöglichen? Ist es legitim Deutschland die Möglichkeit zu nehmen, ihre eigene Kultur mit ihren Menschen und Geschichten auf der Leinwand zu produzieren?

     

    Die Bundesverfassungsrichter argumentieren in ihrem Urteil vor allem auch damit, dass gerade im Jahr 2004, als der Streit zwischen UCI und der FFA begann, der Anteil deutscher Filme im Kino 23,8 % betrug, also eine Größe hatte bei der man nicht sagen kann, dass die Kinobetreiber kein wirtschaftliches Interesse am deutschen Film hätten.

     

    Vielleicht hat der Prozess dennoch eine gewisse Nachdenklichkeit eingeleitet, auch darüber, weshalb in den deutschen Fördersystemen die Fernsehsender so eine unglaublich große Entscheidungsmacht bekommen haben. In anderen Ländern wäre eine solche Machtfülle ausgerechnet für das Fernesehen, undenkbar.

     

  • Nebenkosten

    Den Staat nicht vergessen

    Steuerkarten

    Steuerkarten

    Auch wenn Sie bei der Kalkulation eines Projekts bereits die Personalnebenkosten in CineCalc oder anderen Kalkulationsprogrammen berechnet haben, so war dies nur ein ungefährer Betrag. Da die verschiedenen Krankenkassen unterschiedliche Beitragssätze haben und je nach Firmensitz (West/Ost) auch unterschiedliche Bemessungsgrenzen gelten, müssen die Beiträge zur Sozialversicherung bei einer konkreten Produktion für jeden Mitarbeiter individuell berechnet werden.

     

    Wenn man sich als Produzent zum ersten Mal mit dem Thema Personalabrechnung beschäftigt, begibt man sich auf eine beschwerliche, abenteuerliche Reise durch die Welt der Vorschriften und Formulare. Falls Sie weniger genusssüchtig sind und sich nicht alles allein erarbeiten wollen, haben wir hier ein paar Grundlagen für Sie zusammengetragen. Wir wollen Ihnen hier nicht vorenthalten, dass Steuerberater diese Abrechnungen gegen Gebühr (ca. 15-25 Euro pro Mitarbeiter und Monat) auch gerne übernehmen. Wenn Sie einen Filmgeschäftsführer für Ihr Projekt eingestellt haben, so könnte auch dieser die nötigen Abrechnungen möglicherweise vornehmen.

     

    Nummern und Formulare

    Zunächst einmal benötigt Ihre junge Firma vom Arbeitsamt eine achtstellige Betriebsnummer. Wenn Sie diese beantragen, sollten Sie auch gleich um Zusendung eines Heftes mit dem „Schlüsselverzeichnis für die Angaben zur Tätigkeit in den Versicherungsnachweisen“ bitten. Diese noch fünf-, bald aber neunstellige Zahl benötigen Sie beim Ausfüllen der Meldung zur Sozialversicherung.

     

    Von Ihren Mitarbeitern benötigen Sie die Lohnsteuerkarte, die Versicherungsnummer der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und die zuständige Krankenversicherung.

    Darüber hinaus benötigen Sie von den Krankenkassen, bei denen Ihre Mitarbeiter (Team etc.) beschäftigt sind, jeweils die versicherungsinternen Firmennummern. Diese werden Ihnen von den Krankenkassen zugeteilt. Die Kassen senden Ihnen auch die beiden Formulare „Beitragsnachweis“ und „Meldung zur Sozialversicherung“ zu. Diese bekommen Sie übrigens auf den Websites verschiedener Krankenkassen z.B. der Barmer Ersatzkasse auch im Download oder als Online-Formular.

    Für jeden Mitarbeiter müssen Sie diese Formulare ausfüllen und an die zuständige Krankenkasse des Mitarbeiters senden.

     

    Beitragssätze

    Auf den Seiten der jeweiligen Krankenkasse, bei der ein Mitarbeiter versichert ist, erfahren Sie auch den jeweiligen Versicherungsbeitrag, ein Prozentsatz, der vom Bruttogehalt gerechnet wird. Die verschiedenen Kassen haben leicht voneinander abweichende Beitragssätze. Dieser ist derzeit bei der Barmer Ersatzkasse 14,5 %.  Die Krankenkassen ziehen darüber hinaus auch die Beiträge zur Pflegeversicherung, derzeit 1,7 %, die zur Rentenversicherung, derzeit 19,1 % sowie zur Arbeitslosenversicherung, im Formular als „Beiträge zur Arbeitsförderung“ bezeichnet, derzeit 6,5 % ein.

     

    Diese Prozentsätze, die zusammen immerhin über 40 % ausmachen, werden aber nicht unbegrenzt erhoben. In der Sozialversicherung werden die Beiträge nur bis zu bestimmten Arbeitsverdiensten erhoben. Der Teil der Löhne, die über diesen „Beitragsbemessungsgrenzen“ liegt, bleibt beitragsfrei.

    Vor ein paar Jahren waren die Bemessungsgrenzen folgendermaßen festgelegt:

      • Kranken- und Pflegeversicherung: im Jahr 40.500,00 Euro, im Monat 3.375,00 Euro, in der Woche 787,50 Euro, pro Kalendertag 112,50 Euro.
    • Renten- und Arbeitslosenversicherung West/Ost: im Jahr 54.000 Euro/45.000 Euro, im Monat 4.500,00 Euro/3.750,00 Euro, in der Woche 1050,00 Euro/875,00 Euro, pro Kalendertag 150,50 Euro/125,00 Euro

    Verdient also ein Mitarbeiter im Monat 5.000,00 Euro, so werden die Sätze für Kranken- und Pflegeversicherung nur für einen Betrag von 3.375,00 Euro berechnet, also Krankenversicherung 489,37 Euro (14,5 %) und Pflegeversicherung 57,38 Euro (1,7 %).

     

    Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung werden in den alten Bundesländern die Sätze nur für einen Betrag von 4.500,00 Euro berechnet, also Rentenversicherung 859,50 Euro (19,1 %) und die Arbeitslosenversicherung 292,5 Euro (6,5 %).

     

    Personalkosten

    Der Mitarbeiter trägt davon die Hälfte, das heißt dieser Betrag (50 %)  in unserem Beispiel 160,30 Euro wird vom Bruttolohn einbehalten. Die anderen 50 % sind der so genannte Arbeitgeberanteil, den der Produzent bezahlen muss; dieser Betrag ist also nicht in den kalkulierten Gagen enthalten. Diese Position der Personalnebenkosten – in unserem Beispiel 20,9 % des Bruttolohns (falls dieser über den Bemessungsgrenzen liegt, von den jeweiligen Grenzwerten) – muss also zusätzlich kalkuliert werden.

     

    Mit unserer Excel-Tabelle lassen sich diese Positionen komfortabel berechnen, vorausgesetzt, Sie haben die aktuellen Prozentsätze eingetragen.

     

    Den vom Lohn einbehaltenen Arbeitnehmeranteil sowie Ihren Arbeitgeberanteil, im Beispiel zusammen 320,61 Euro müssen Sie an die jeweiligen Krankenkassen überweisen.

     

    Lohnsteuer

    Vom Bruttogehalt wird zusätzlich noch die Lohnsteuer einbehalten. Diese sind also im Lohn enthalten und stellen keine zusätzlichen Kosten für den Produzenten dar. Für die Berechnung der Lohnsteuer bietet das Finanzministerium ein praktisches Online-Berechnungsformular an. Diesen Betrag müssen Sie ebenfalls vom Bruttolohn einbehalten und an das zuständige Finanzamt für Körperschaften überweisen. Falls Ihre Firma neu ist, müssen Sie dort eine Steuernummer beantragen.

     

    Einige Mitarbeiter benötigen vielleicht von Ihnen auch noch eine Arbeitsbescheinigung. Das Formular dazu bekommen Sie online auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeit. In der Grafik sehen Sie die Abrechnung für einen Wochenlohn von 767 Euro.

     

    Unter 325,00 Euro Monatsverdienst fällt keine Lohnsteuer an. Handelt es sich bei dem Beschäftigungsverhältnis um ein Praktikum als Bestandteil eines Studiums oder einer Ausbildung, so entfällt evtl. die Versicherungspflicht im Bereich Rentenversicherung.

    Diese Berechnungen sind beständigen Veränderungen unterworfen und ohne Gewähr. Die aktuellen und verbindlichen Infos bekommt man über die Krankenkassen und das Finanzamt.

     

  • Zukunft Creative Europe

    Media Panel 500Die Europäische Kommission arbeitet an der Neufassung des Förderprogramms Creative Europe MEDIA. Was dürfen wir hoffen, was müssen wir fürchten?