Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben relevante Beschränkungen der Online Auftritte aufgehoben. Bisher durften ARD und ZDF (sowie alle anderen öffentlich rechtlichen Fernsehsender in Deutschland) online nur sehr begrenzt aktiv werden. Vor allem die Zeitungsverleger hatten in der Vergangenheit massive Begrenzungen eingefordert um nicht Konkurrenz von den öffentlich subjentionierten Sendern zu bekommen. Dazu gehörte etwa, dass Filme nur jeweils 7 Tage online verfügbar sein durften.
Die nun errungene Neuregelung erlaubt es den Sendern, ihre Filme und Angebote auch länger, nämlich 30 Tage online zu stellen, ja sogar sie gegen Bezahlung anzubieten. Einzige Auflage- sie dürfen nur im deutschen Web abrufbar sein. Zugleich müssen die Sender den Textanteil ihrer Seiten reduzieren,- hier soll die Presse ausdrücklich geschützt werden.
Außerdem müssen die Angebote im Web nicht zwingend Wiederholungen von Sendungen sein, die im Fernsehen liefen, es können auch gänzlich eigenständige Produktionen online angeboten werden. Damit werden den Sendern mehr Möglichkeiten eingeräumt, sich auch im Web weiter zu entwickeln.
Damit werden die Regelungen sicherlich etwas zeitgemäßer als bisher und erhöhen auch die Möglichkeiten für Zuschauer, versäumte Sendungen dennoch anschauen zu können. Gerade in Hinblick darauf, dass immer weniger Menschen lineares Fernsehen sehen wollen, ist die neue Regelung ein wichtiger Schritt.